Klare Kosten
Du wählst die passende Lizenz und kennst den Preis vor dem Einsatz. Für die von der Lizenz erfasste Nutzung entstehen keine zusätzlichen Gebühren an GEMA, AKM oder SUISA.
Was „gemafrei“ wirklich bedeutet, warum die Musik trotzdem geschützt bleibt und wie du sie rechtssicher für Videos, Werbung, Social Media oder Unternehmensprojekte nutzt.

Als gemafrei wird Musik bezeichnet, deren relevante Rechte für die jeweilige Nutzung nicht über die GEMA abgerechnet werden. In Österreich wird entsprechend von AKM-freier und in der Schweiz von SUISA-freier Musik gesprochen.
Wichtig: Gemafrei bedeutet nicht gemeinfrei und nicht automatisch kostenlos. Komposition und Aufnahme können weiterhin urheberrechtlich beziehungsweise durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. Du erwirbst daher eine Lizenz, die festlegt, wie du den Track einsetzen darfst.
Du wählst die passende Lizenz und kennst den Preis vor dem Einsatz. Für die von der Lizenz erfasste Nutzung entstehen keine zusätzlichen Gebühren an GEMA, AKM oder SUISA.
Die erforderlichen Rechte werden im beschriebenen Lizenzumfang direkt eingeräumt. Entscheidend ist daher nicht nur die Audiodatei, sondern auch die dazugehörige Lizenz.
Zu deinem Kauf erhältst du einen Lizenznachweis. Damit kannst du dokumentieren, welcher Track für welche Nutzung rechtmäßig lizenziert wurde.
Je nach Lizenzmodell eignet sich die Musik für einzelne Projekte oder für wiederkehrende Produktionen, Kundenaufträge und Unternehmenskommunikation.
Die betreffende Nutzung wird nicht über die GEMA abgerechnet. Eine direkte Lizenz kann trotzdem erforderlich und kostenpflichtig sein.
Üblicherweise fallen nach dem Lizenzerwerb keine nutzungsabhängigen Einzelvergütungen an. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen.
Der urheberrechtliche Schutz des Werkes ist abgelaufen. Achtung: Eine neue Einspielung dieses Werkes kann als Aufnahme weiterhin geschützt sein.
Die konkrete Freigabe richtet sich immer nach der gewählten Lizenz. WorkingSounds bietet Modelle für ein einzelnes Projekt sowie für wiederkehrende Produktionen.
Lizenzmodelle ansehenBewahre Rechnung und Lizenzdokument gemeinsam auf. Bei Nachfragen kannst du damit Titel, Rechtequelle, Lizenznehmer und erlaubten Nutzungsumfang nachvollziehbar belegen. Bei öffentlichen Veranstaltungen oder dauerhafter Beschallung können Verwertungsgesellschaften trotz gemafreier Musik eine Anmeldung, Titelliste oder einen Nachweis verlangen.
Nein. Auch gemafreie Musik kann urheberrechtlich geschützt sein. Der Unterschied besteht darin, wie die Rechte verwaltet und lizenziert werden. Du benötigst deshalb weiterhin eine passende Nutzungslizenz.
„Gemafrei“ sagt nichts darüber aus, ob ein Titel kostenlos ist. Professionell produzierte Musik kann gemafrei und dennoch kostenpflichtig sein. Bezahlt wird für die Produktion und die eingeräumten Nutzungsrechte.
Ein Nachweis ist sehr empfehlenswert. Gerade bei gewerblichen Videos, Kundenprojekten oder öffentlicher Nutzung solltest du belegen können, woher die Musik stammt und welche Rechte du erworben hast.
Maßgeblich sind immer die konkrete Lizenz, das Einsatzland und die Art der Nutzung. Bei öffentlichen Veranstaltungen oder dauerhafter Beschallung können zudem Melde- und Nachweispflichten bestehen.